Blindes Vorbestellen von Games bringt selten Vorteile

By on 6. September 2017

Düsseldorf – Gamer sollten sich genau überlegen, ob sie ein Spiel wirklich vorbestellen wollen. Das gilt insbesondere für die sogenannten Day-One-Editions, die Käufer mit Boni locken.

Denn diese entpuppten sich zur Veröffentlichung des Spiels oft nur als «kosmetische Augenwischerei» und brächten dem Spieler nicht die erhofften Vorteile beim Gameplay, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zudem seien angeblich limitierte Editionen oft noch Wochen oder gar Monate nach Verkaufsstart im Handel verfügbar.

Ohnehin sei nicht klar, ob das fertige Spiel, den Erwartungen des Spielers gerecht wird. Es komme immer wieder vor, dass Grafik oder Gameplay hinter den Ankündigungs-Präsentationen der Spiele-Entwickler zurückblieben. Im Zweifel sollten sich Gamer gedulden, die Veröffentlichung abwarten und sich dann in Tests von Game-Magazinen, bei Foren-Diskussionen und Let’s-Play-Streams über die Qualität des Spiels informieren.

Immerhin: Wer eine Spieleneuheit vorbestellt, kann dies bis zum Verkaufsstart beziehungsweise Versand rückgängig machen, weil ein verbindlicher Vertrag erst mit Veröffentlichung beziehungsweise Versand der Ware zustande kommt, erklären die Verbraucherschützer. Ein Rückzug von der Vorbestellung sei empfehlenswert, wenn seit der Ankündigung bereits viel Zeit vergangen und keine Veröffentlichung absehbar ist.

Grundsätzlich sollte man besser dort vorbestellen, wo der Preis des Spiels schon bei Bestellung bekannt ist, oder wo der Händler den beim Erscheinen günstigsten Marktpreis garantiert. Wer bemerkt, dass er zu viel bezahlt hat, kann den Kaufvertrag aber binnen 14 Tagen widerrufen, wenn er online bestellt hat, und das Game zurückschicken. Das geht jedoch nur, wenn die Klebesiegel der Spieleverpackung nicht entfernt und etwaige Lizenzschlüssel noch nicht verwendet worden sind.

Auch auf Online-Spieleplattformen gekaufte Games dürfen den Experten zufolge binnen 14 Tagen zurückgegeben werden – es sei denn, Kunden haben einem vorzeitigen Vertragsbeginn zugestimmt und ihre Kenntnis vom Widerrufsrechtverlust ausdrücklich bestätigt.

Fotocredits: Karl-Josef Hildenbrand
(dpa/tmn)

(dpa)

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