Mühsamer Amtsgang mit E-Personalausweis
Berlin – Wer sich auf einen Ausbildungsplatz bei der Stadt Warendorf (Nordrhein-Westfalen) bewirbt, hat es leicht. Einfach den neuen Personalausweis (E-Perso) auf das Lesegerät legen, schon stehen Name, Anschrift und Geburtsdatum im Formular.
So weit, so gut, wäre das nicht die einzige Anwendung für den Ausweis mit eingebautem Chip – rund acht Jahre nach seiner Einführung im November 2010. Und Warendorf ist hier nur ein Beispiel. In Sachen digitale Verwaltung und elektronische Behördengänge ist in Deutschland noch viel Luft nach oben.
Die Realität 2018: Nur jeder Zehnte hat laut einer aktuellen Ipsos-Studie in den vergangenen zwölf Monaten Behördengänge über das Internet erledigt. Mehr als jeder Zweite (55 Prozent) löste Anliegen persönlich. Und das, obwohl mit dem E-Perso längst zahlreiche Amtsgänge auch elektronisch mit dem Computer oder Smartphone erledigt werden könnten. Theoretisch.
Alles, was man braucht, ist ein E-Perso mit freigeschalteter
Online-Ausweisfunktion (e-ID), ein durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone mit NFC-Chip und die AusweisApp 2. So kann man sich elektronisch ausweisen, etwa bei Behördenanträgen, einer Kontoeröffnung oder in Versicherungsangelegenheiten. Mit der Unterschriftsfunktion lassen sich digitale Dokumente rechtsverbindlich signieren. Eigentlich ganz einfach und praktisch. Theoretisch.
Was genau in Deutschland den digitalen Gang zum Amt bremst, lässt sich so einfach nicht feststellen. Man kann es auf das mangelnde Angebot schieben. Bundesweit gibt es eine Auswahl an verfügbaren Bürgerdiensten in Verbindung mit dem E-Perso. Dazu gehören etwa Informationen zum Kindergeld abrufen, ein Führungszeugnis beantragen, den Punktestand in Flensburg abfragen, Renteninformationen verwalten oder Petitionen beim Bundestag unterschreiben.
Schaut man aber in die Länder und Kommunen, herrscht Wildwuchs. Zurück zum Beispiel Warendorf. Während dort laut Personalausweisportal nur die eine – für den Durchschnittsbürger eher mittelmäßig hilfreiche – Funktion angeboten wird, kann man im Saalekreis in Sachsen-Anhalt etwa Autos abmelden, im schleswig-holsteinischen Norderstedt sogar Umzüge innerhalb der Stadt melden, Briefwahlunterlagen beantragen oder eine Meldebestätigung anfordern.
Wie nützlich der Chip-Ausweis ist, hängt also stark davon ab, wo man wohnt. Und wofür er sich im Einzelfall nutzen lässt, müssen Bürger bislang mühsam selbst herausfinden. Das
Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums (BMI) gibt hier eine nach Bund, Ländern, Landkreisen und Kommunen sortierte Übersicht und informiert umfassend zu den Möglichkeiten des Ausweises mit Chip.
Auf der anderen Seite stößt die e-ID beim Bürger offenbar nicht auf sonderlich großes Interesse: 53 Millionen E-Persos sind laut BMI ausgegeben. Nur rund ein Drittel davon, rund 17,7 Millionen, haben eine aktive e-ID. Der Rest ist bislang nur ein teurer Ausweis. Wie viele der aktiven e-IDs tatsächlich genutzt werden, ist unklar. Nutzungsstatistiken erhebt das BMI nach eigenen Angaben nicht.
Um die Verbreitung und auch die Nutzung etwas zu fördern, werden seit Juli 2017 alle neuen Ausweise automatisch mit aktiver e-ID ausgegeben. Bislang «tote» Ausweise lassen sich gegen Gebühr beim Bürgeramt aktivieren. Unternehmen haben es seitdem auch leichter, eigene Anwendungen anzubieten – etwa eine Identitätsprüfung für Online-Händler oder eine Altersprüfung für Online-Videotheken.
Laut BMI ist für 2018 außerdem die Einführung des Bürger- und Unternehmenskontos Bund geplant. Darüber soll mit Hilfe des E-Persos eine einfache Authentifizierung gegenüber Behörden möglich sein – wenn man denn eine aktive e-ID hat und auch weiß, wann und wie man den E-Perso richtig einsetzt.
Fakten zum E-Perso
Das wird auf dem Ausweis gespeichert: Auf dem Ausweis-Chip werden Familienname, eventuelle Geburtsnamen, Vornamen, das Geburtsdatum, der Geburtsort, Adresse und Postleitzahl und die Seriennummer des Ausweises gespeichert. Außerdem ein hochauflösendes biometrisches Passbild und – optional – zwei Fingerabdrücke des Ausweisinhabers. Es gibt keine Pflicht zur Speicherung der Fingerabdrücke. Nicht gespeichert werden Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Kosten: Ein E-Perso kostet Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro und ist dann für sechs Jahre gültig. Antragsteller ab 24 Jahren zahlen 28,80 Euro bei zehn Jahren Gültigkeit. Ein nachträgliches Aktivieren der e-ID, das Ändern der PIN im Bürgeramt oder die Freischaltung einer gesperrten e-ID kosten jeweils 6 Euro. Basislesegeräte für den E-Perso gibt es ab 20 Euro, Sicherheitsexperten raten allerdings zu den teureren Standardlesegeräten mit eigenem Tastenfeld. Sie kosten rund 80 Euro. Komfortgeräte mit Tastenfeld und Bildschirm gibt es ab rund 120 Euro.
AusweisApp 2: Das kostenlose Programm läuft unter Windows (7/8/10) und macOS, außerdem gibt es Apps für iOS und Android.
Verbreitung: Ende November 2020 laufen die letzten der chiplosen und laminierten «alten» Personalausweise aus. Dann wird es nur noch den E-Perso geben.
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(dpa/tmn)