Am besten gleich nach Abschluss Telefonvertrag kündigen

By on 20. März 2018

Düsseldorf – Gerade hatte man noch dran gedacht, aber dann ist die Kündigungsfrist schon verstrichen. Das Resultat: noch ein Jahr länger im teuren Handy- oder Festnetztarif.

Bei Laufzeitverträgen gilt: «In der Regel beträgt die Kündigungsfrist bei Mobilfunk- oder Festnetzverträgen drei Monate zum Vertragsende», erklärt Thomas Grund von der Stiftung Warentest.

Dabei sollten Kunden nicht vergessen, auch weitere Verträge oder Abonnements zu kündigen, die sie vielleicht zeitgleich über den Mobilfunkprovider abgeschlossen haben, etwa Abos für Musikstreaming-Dienste oder Hörbücher. «Auf jeden Fall müssen solche Verträge separat gekündigt werden, da die Verträge sonst weiterlaufen, obwohl der Handyvertrag bereits gekündigt ist.»

In der Vergangenheit war es mitunter recht mühsam, das genaue Ende der Mindestvertragslaufzeit und die damit verbundene Kündigungsfrist herauszufinden. Seit Mitte 2017 müssen die Anbieter aber auf den Rechnungen oder auch im Online-Kundenbereich den genauen Tag angeben, an dem die Kündigung spätestens beim Anbieter eingegangen sein muss.

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt grundsätzlich, gleich nach Abschluss einen Telekommunikationsvertrag wieder zu kündigen. Denn interessante Angebote gibt es oft nur für Neukunden oder eben für ziehende Kunden, die gehalten werden sollen. Und zurücknehmen lässt sich eine Kündigung im Zweifel immer noch.

Seit Ende 2016 ist es zwar bei den meisten Verträgen auch möglich, in Textform, also etwa
per E-Mail zu kündigen. Ausnahmen sind etwa Miet-, Arbeits- oder notariell beurkundete Verträge. «Auf Briefen mit Unterschrift dürfen die Anbieter nicht mehr bestehen», führt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aus. Allerdings sollte man dafür sorgen, dass einen der Anbieter eindeutig identifizieren kann, und deshalb nicht nur seinen Namen, sondern auch seine Anschrift, Kunden- und Vertragsnummern nennen. In jedem Fall gilt es, sich den Erhalt der Kündigung wiederum per Mail bestätigen zu lassen. Das ist meist auch kein Problem – wenn man früh genug dran ist.

Wer aber sehr kurzfristig kündigen möchte oder muss, sollte dies weiter am besten per Post mit Einschreiben tun – für den Fall, dass Kunden im Zweifelsfall beweisen müssen, dass eine Kündigung fristgerecht eingegangen ist, was via Mail schwierig bis unmöglich ist. Wenn es knapp ist, reicht aus denselben Nachweisgründen selbst ein einfacher Brief oft nicht.

«Wenn man etwa bis zum 30. April kündigen muss, und dann schickt man den Brief erst am 29. April los, dann ist das sehr risikoreich», erklärt Rehberg. «Man kann es mit der normalen Post nicht nachweisen, dass es rechtzeitig eingegangen ist – deswegen: Einschreiben!» Sonst könne der Anbieter im Zweifel behaupten, dass die Kündigung zwei Tage zu spät da war – und man hängt ein Jahr länger im Vertrag fest.

Warentester Grund gibt zu bedenken, dass Kunden bei der Kündigung immer alle wichtigen Vertragsdaten aufführen sollten. Bei Festnetztarifen müssten etwa auch alle Rufnummern angegeben werden. Eine weitere Besonderheit beim Festnetz: Wechselt man hier den Anbieter, sollte die Kündigung durch den neuen Anbieter erfolgen – ganz im Gegensatz zu Handyverträgen. «Wichtig beim Kündigungsschreiben ist, dass man immer unbedingt eine Bestätigung der Kündigung einfordert», sagt Grund. «Dann ist man auf der sicheren Seite.»

Längst gibt es aber auch zahllose Handytarife, die sich monatlich kündigen lassen. Julia Rehberg zeigt die Vorteile auf: «Eine kurze Kündigungsfrist ist natürlich vorteilhaft, wenn es Probleme gibt und man zum Beispiel mit der Leistung nicht einverstanden ist, da man schlechten Empfang hat oder Ähnliches.» Außerdem können Verbraucher so schneller reagieren, wenn sie günstigere Tarife finden und wechseln möchten.

Onlinedienste, die Verträge sammeln, an fällige Kündigungen erinnern und bei der Abwicklung unterstützen können, sind eine Möglichkeit, seine Konten und Verträge im Blick zu behalten. Rehberg erklärt jedoch, dass dies eine Dienstleistung sei, die auch in irgendeiner Form bezahlt werden müsse – und sei es mit Daten. Im Zweifel lohne es sich immer, sparsam mit seinen Daten umzugehen und sich Kündigungsfristen selbst im Kalender zu vermerken – sei es im guten alten Terminplaner oder im Smartphone.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

(dpa)

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