Betrug bei Online-Kleinanzeigen erkennen

By on 7. April 2020

Hamburg – Früher nutzte man die Supermarkt-Pinnwand, heute gibt es Online-Kleinanzeigen. Ob ungenutztes Baumaterial oder ein gebrauchter Fernseher: Fast alles findet dort Abnehmer. Doch längst haben auch Betrüger die Kleinanzeigen entdeckt und bringen Käufer und Verkäufer um ihr Geld.

«Das sind größere kriminelle Vereinigungen, die massenhaft abzocken», sagt Declan Hiscox von der österreichischen Informationsplattform Watchlist Internet. Vor einer speziellen Betrugsmasche warnt sogar die Polizei: der Trick mit Paypal «Family & Friends».

Denn bei dieser Paypal-Variante ist der Geldversand kostenlos, und es genügt eine E-Mail-Adresse, an die das Geld geschickt werden soll. Eine Absicherung gibt es nicht. Merkt der Käufer, dass die Ware bei ihm nicht ankommt, ist das Konto der Betrüger längst aufgelöst.

Grundsätzlich sollten Käufer immer vorsichtig sein, wenn ein Kauf nur oder unbedingt per Vorkasse abgewickelt werden soll oder kann, rät Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. «Zwar hat man auch bei einem Kauf über Online-Kleinanzeigen gesetzliche Ansprüche, falls die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder gar nicht verschickt wurde. Aber oft ist es schwierig, die durchzusetzen.» Besonders dubios sei es häufig, wenn Zahlungen ins Ausland gehen sollen.

Dreieckstrick täuscht Verkäufer

«Manche Betrüger bitten darum, den Kaufbetrag vorab mit einem Zahlungstransferdienst zu überweisen», warnt Declan Hiscox. Manchmal setzten die Betrüger sogar Speditionsfirmen als vermeintlich unabhängige Treuhänder ein, die Firma sei aber in der Regel erfunden.

Ebenfalls vorsichtig sollte sein, wer auf Online-Kleinanzeigenmärkten selbst als Verkäufer auftritt. Besonders schwer zu durchschauen ist der sogenannte Dreiecks-Trick.

Bei dieser Masche stellt man als Verkäufer etwas online, zum Beispiel ein Smartphone. Der Betrüger signalisiert Interesse. Gleichzeitig stellt er selbst das identische Smartphone ebenfalls zum Verkauf ein. Meldet sich beim Betrüger ein Käufer, gibt er diesem die Kontodaten des ursprünglichen Verkäufers. Sobald das Geld beim Verkäufer eingegangen ist, verschickt dieser die Ware – aber an den Betrüger.

Auch hier wird gerne Paypal als Zahlungsmittel genutzt. Dann bleibt der Verkäufer auf dem Schaden sitzen, wenn der Käuferschutz greift. Hat der Käufer per Überweisung bezahlt, bekommt er sein Geld dagegen nicht zurück, sofern der Verkäufer den Versand nachweisen kann.

Persönlicher Verkauf immer noch am besten

Hiscox kennt auch Fälle, in denen Betrüger gefälschte Zahlungsbestätigungen verschickt haben, um so den Verkäufer dazu zu bringen, die Ware zu verschicken. «Verkäufer sollten immer erst prüfen, ob das Geld wirklich auf ihrem Konto eingegangen ist, bevor sie etwas versenden. Und von Drohungen bloß nicht einschüchtern lassen!»

«Am sichersten ist es, ein Geschäft über Online-Kleinanzeigen immer persönlich und in bar abzuwickeln», rät Verbraucherschützerin Rehberg. So könne man die ganzen Betrugsmaschen umgehen. Gerade wertvollere Ware sollten Käufer unbedingt persönlich abholen, am besten zusammen mit einem Zeugen. Und wer etwas verkauft, sollte die Ware immer nur an den tatsächlichen Käufer übergeben. Von einem von diesem geschickten Vertreter sollte sich der Verkäufer den Ausweis zeigen und den Erhalt der Ware quittieren lassen.

Fotocredits: Christin Klose,ÖIAT,Karin Gerdes,Catherine Waibel
(dpa/tmn)

(dpa)

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