Das Schwarze Brett im Netz: Richtig stöbern in Kleinanzeigen
Berlin – Brautkleider, Playmobil-Sets, Kleiderhaken, Panini-Bilder: Was früher der Kleinanzeigenteil in der Zeitung war, sind heute Online-Marktplätze. Sie heißen Ebay-Kleinanzeigen oder Quoka.de, und vom Katzenbaby bis zum Antikschrank gibt es hier fast alles.
Hauptsächlich dienen die Plattformen dazu, Angebote von Privatleuten in der Umgebung zu finden. So kommt man unkompliziert und günstig an sein Wunschobjekt – wenn man einige Regeln beachtet. Kleinanzeigen sind für Privatleute gedacht. Wer Liegengebliebenes aus der Garage entrümpeln möchte, wird es hier los. Aber auch gewerbliche Anbieter, etwa Autohändler oder Umzugshelfer, stellen Inserate ein. Für sie gelten besondere Regeln. Sie müssen zum Beispiel eine Gewährleistung einräumen, Widerrufsfristen angeben und ein Impressum haben. So können Käufer die Ware bei Problemen zurücksenden oder unter bestimmten Voraussetzungen vom Kauf zurücktreten.
Bei privaten Inserenten fallen diese Pflichten weg – gekauft ist gekauft. Doch die Grenzen sind fließend. Wer in kurzer Zeit auffallend viel verkauft oder den Online-Flohmarkt zum umsatzstarken Hobby macht, wird unter Umständen schon zum Unternehmer.
Um die Kaufbedingungen deutlich zu machen, sollten Privatverkäufer Gewährleistung und Widerrufsrecht explizit ausschließen. Dazu genügt schon ein formloser Satz im Inserat, erklärt Stephanie Schmidt vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh).
Der Käufer kann dann nach dem Kauf nichts mehr beanstanden oder Geld zurückverlangen. Bis auf eine Ausnahme: Die Ware weist Mängel auf, die in der Produktbeschreibung so nicht auftauchen. Zum Beispiel einen defekten Akku. «Bei einem Kaufvertrag zwischen Privaten muss der Käufer das Vorliegen des Mangels beweisen, um seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen», erläutert Mona Semmler von der Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen. Er muss also beweisen, dass der Artikel nicht so aussieht oder funktioniert wie im Inserat angegeben. In der Praxis bereite das allerdings häufig Probleme.
Da kann es helfen, wenn Kaufinteressenten vor der Übergabe Anzeigentexte oder Produktbeschreibungen speichern oder ausdrucken. Entdeckt man nach dem Kauf kaputte Teile oder funktioniert die Ware nicht richtig, kann sich der Käufer auf diese Dokumente berufen.
Am besten lässt man es aber gar nicht so weit kommen. «Hinfahren, Ware angucken», lautet der Rat von Stephanie Schmidt. So können Interessenten überprüfen, ob der Wunschartikel im passenden Zustand ist – und fallen nicht so schnell auf Betrugsmaschen herein.
Denn wie überall, wo Geld im Spiel ist, gibt es Einfallstore für Betrüger. «Die Nutzer haben keinen Einblick, wer genau hinter den jeweiligen Angeboten steckt», gibt Verbraucherschützerin Semmler zu bedenken. «Vorsicht ist vor allem geboten, wenn es sich um extrem günstige Lockangebote handelt.» Die tauchen immer wieder neben ernst gemeinten Angeboten auf.
Die österreichische Watchlist Internet warnt deshalb davor, per Vorkasse zu bezahlen. Wenn der versprochene Artikel nicht kommt, haben Käufer keine Möglichkeit, wieder an ihr Geld zu kommen. Ähnlich funktionieren Maschen, in denen die vermeintlichen Verkäufer Treuhänder erfinden, an die die Zahlung gehen soll.
Umgekehrt können auch Verkäufer auf Betrügertricks hereinfallen: Zum Einsatz kommen ungedeckte Schecks, gefälschte Überweisungsaufträge oder Paypal-Bestätigungen. Der Verkäufer schickt die Ware im Glauben los, das Geld sei bezahlt. Fliegt der Betrug auf, ist es zu spät.
«Die Zahl der Betrugsfälle und Betrugsversuche ist in den letzten Jahren leicht gestiegen», hat Thorsten Behrens beobachtet. Er ist Projektleiter bei Watchlist Internet. Dies liege daran, dass neben teuren Waren nun auch günstige Massenartikel vermeintlich zum Verkauf angeboten würden. Die Zahl der Geschädigten gehe dadurch nach oben. «Die ursprüngliche Betrugsmasche mit den teuren Angeboten existiert aber weiterhin, wenn auch nicht mehr ganz so verbreitet», sagt Behrens.
Ganz sicher sind weder Inserenten noch Käufer vor solchen Betrügern. Die kostenlosen Plattformen, sei es Local24.de, Locanto, Markt.de oder DHD24, sind nur Vermittler. Gleiches gilt für Verkaufs-Gruppen auf Facebook oder Online-Kleinanzeigen der Zeitung. Wie im gedruckten Anzeigenblatt dienen sie nur zur Kontaktherstellung. Semmler rät trotzdem, sich im Streitfall an die Seitenbetreiber zu wenden: «Sie haben schließlich ein Eigeninteresse am reibungslosen Ablauf der Verkäufe.» Bei Betrug sei die Polizei der richtige Ansprechpartner.
Fotocredits: Sebastian Gollnow
(dpa/tmn)