Ein falscher Wisch kann die Handy-Rechnung sprengen
Kiel – Nur ein kurzer Fingerwisch, und es stehen 20 Euro mehr als üblich auf der Mobilfunkrechnung – für Hintergrundbilder, Spielchen oder gar Klingeltöne. Und das alles, weil man angeblich ein Abo abgeschlossen hat.
Kann das sein? «Oft können wir nicht herausfinden, wie das Abo zustande kam», sagt Tom Janneck von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. «Dass sie gerade einen Vertrag abschließen, haben Verbraucher gar nicht erkannt.»
Erst Handyrechnung lässt aufmerken
In eine Abofalle tappt man meist unbemerkt. Erst die Handyrechnung lässt aufmerken. «Diese Abos laufen meist im Wochenrhythmus und kosten gerne 4,99 Euro», erklärt Theodor Pischke, Experte der Zeitschrift «Finanztest». «Am Monatsende stehen bereits 20 Euro auf der Rechnung, bevor der Kunde etwas von seinem ungewollten Vertrag bemerkt.» Warum das geht? – Leistungen von Drittanbietern können auch per Handyrechnung bezahlt werden. Dabei wird der Nutzer per Handynummer identifiziert.
Damit ein Vertrag gilt, muss der Verbraucher einen Button mit «zahlungspflichtig bestellen» oder «jetzt kaufen» anklicken – das sind dieselben Regeln, die auch für Bestellungen am Rechner gelten, erklärt Janneck. Daran halten sich seriöse Anbieter auch, etwa beim Bezahlen von Parktickets – jedoch nicht die Betrüger.
Probleme trotz Redirect-Verfahren
Als Reaktion auf Probleme mit unseriösen Drittanbietern haben die Mobilfunkanbieter 2016 das Redirect-Verfahren eingeführt. Geht es um ein Abo oder einen Kauf, wird der Nutzer von der Seite des Drittanbieters weg und zu einer Provider-Bezahlseite geleitet.
Hier muss der Käufer nochmals bestätigen, dass er wirklich einen Vertrag schließen möchte. Vor allem wenn es sich um ein Abo handelt, soll der Nutzer im Rahmen des Verfahrens zudem noch eine Bestätigungs-SMS erhalten. Handyanbieter, die sich in der
«Clean Market Initiative» zusammengeschlossen haben, prüfen nach eigenen Angaben zusätzlich, welchen Unternehmen sie die Abrechnung über die Mobilfunkrechnung erlauben.
«Seit die Mobilfunkanbieter das Redirect-Verfahren anwenden, scheint es mehr Sicherheit für die Verbraucher zu geben», sagt Janneck. Doch aller Sicherheitsmaßnahmen zum Trotz hat sich das Problem noch nicht erledigt. «Ob oder wie die Drittanbieter die Mechanismen umgehen können, das wissen wir nicht», sagt der Verbraucherschützer. Und die «Clean Market Initiative» selbst gibt keine Auskunft dazu. Sie verweist nur darauf, ihre Prüfverfahren weiter verbessern zu wollen.
Verschiebung der Problematik
Janneck jedenfalls beobachtet eine Verschiebung der Problematik: «In der Vergangenheit löste beispielsweise ein Klick auf ein Werbebanner ein Abo aus oder der Versuch, das Banner wegzuklicken.» Bei aktuelleren Fällen hätten viele Verbraucher glaubhaft berichtet, dass sie gar nichts gemacht haben, sondern einfach eine Bestätigungs-SMS über ein Abo erhielten. Einen möglichen Grund dafür kennt die Bundesnetzagentur: Die Buttons seien oft hinter Texten oder Bildern versteckt und würden gar nicht bemerkt.
Wer einen unbekannten Posten auf der Handyrechnung entdeckt, sollte schnell handeln. In der Regel hat der Kunde für Beanstandungen acht Wochen Zeit. «Erst mal muss er dafür herausfinden, wer denn eigentlich das Abo veranlasst hat. Denn das Geld zieht meist ein zusätzlicher Zahlungsdienstleister ein, dadurch wird das alles sehr unübersichtlich», erklärt Pischke. Manchmal findet sich auf der Rechnung aber eine Kontaktinformation, über die sich das Unternehmen herausfinden lässt. Beim Drittanbieter sollte der Handybesitzer dem Vertrag widersprechen und das Geld zurückfordern.
Mobilfunkanbieter anschreiben
Gleichzeitig sollte an den Mobilfunkanbieter ein Brief gehen, der auf den Widerspruch hinweist und auch von ihm das Geld für das Abo zurückfordert. Weil die Probleme mit Drittanbietern am Image der Mobilfunkunternehmen kratzen, zeigten diese sich häufiger kulant, so die Erfahrung von Pischke. «Wurde das Geld schon abgebucht, kann es allerdings sein, dass es weg ist», sagt Theodor Pischke. Wer seine Handyrechnung per Lastschrift bezahlt, könne den zu Unrecht eingezogenen Betrag aber zurückbuchen. «Was man nicht bestellt hat, muss man nicht zahlen.» Lediglich die Summe der regulären beziehungsweise unbestrittenen Rechnung müsse der Kunde begleichen.
Von Mahnverfahren sollte man sich nicht einschüchtern lassen. «Im Zweifel muss der Drittanbieter den Abschluss des Abos nachweisen», sagt Janneck. «Das fällt denen aber oft schwer, die Unternehmen können nicht benennen, was konkret der Nutzer bestellt hat.»
Geschützt durch Drittanbietersperre
Derzeit arbeitet die Bundesnetzagentur einem Sprecher zufolge daran, ein einheitliches Verfahren für das Bezahlen über die Handyrechnung festzulegen. Dadurch soll künftig der Verbraucher besser geschützt werden. Echten Schutz bietet bis dahin nur die sogenannte Drittanbietersperre, die der Mobilfunkanbieter auf Anfrage kostenlos einrichten muss.
Oft funktioniert das unkompliziert im Online-Kundenbereich, manchmal muss man die Hotline anrufen. In jedem Fall ist danach das Bezahlen über die Handyrechnung nicht mehr möglich. Bei einigen Anbietern lässt sich die Sperre auch ausdifferenzieren. Dann sind etwa Abrechnungen aus der Kategorie Erotik, Spiele oder Klingeltöne gesperrt, das nützliche Parkticket lässt sich aber weiterhin bezahlen.
Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)