Freie Reparatur Fehlanzeige: Defektes landet beim Hersteller

By on 13. Juni 2017

Berlin – Der Akku im Smartphone spinnt, das TV-Bild flackert und das Notebook will seit dem verschütteten Kaffee auch nicht mehr so richtig. Für viele Verbraucher bedeutet das: Zeit für einen Neukauf. Auf die Idee, die Geräte zu reparieren, kommen viele oft gar nicht.

Kein Wunder, schließlich ist das oft teuer und kompliziert. Doch das müsste nicht sein, sagen Umwelt- und Verbraucherschützer – und fordern das sogenannte Recht auf Reparatur, das es bislang nur auf dem Papier gibt.

Legt man an seinen Fernseher mit dem Schraubenzieher Hand an, klingelt zwar nicht gleich die Polizei an der Tür. Allerdings setzt man Gewährleistung und Garantie aufs Spiel, warnt Rechtsanwalt Thomas Hollweck. Denn die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für Schäden, die schon vor dem Kauf existierten – nicht für Defekte, die durch unsachgemäßes Herumschrauben entstanden sind. Und die freiwillige Garantie verfällt in der Regel, sobald jemand ein Gerät öffnet.

«Geräte selbst zu reparieren, halte ich innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht für empfehlenswert», sagt Hollweck deshalb. «In Deutschland ist man da als Verbraucher in einer ganz guten Position.» Nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung und der oft kürzeren Garantie spricht aber nichts mehr gegen einen Reparaturversuch, so der Experte für Verbraucherrecht.

Oft ist das aber leichter gesagt als getan. «Natürlich ist es nicht verkehrt, erstmal zu gucken, was man da selbst machen kann», sagt Hollweck. Weit käme man so aber meistens nicht: «Einen modernen Fernseher können Sie als regulärer Verbraucher ohne Fachwissen und Spezialwerkzeug ja gar nicht mehr öffnen.»

Ein weiteres Beispiel: Der Akkuwechsel im Smartphone, ein scheinbar alltäglicher Vorgang. Doch laut einer
Studie des Umweltbundesamtes brauchen selbst Profis für den Batterietausch bei einem Handy mit fest verbautem Akku oft eine gute halbe Stunde und Spezialwerkzeug.

Und das ist kein Einzelfall, wie der Runde Tisch Reparatur beklagt, an dem Umwelt- und Verbraucherschützer seit 2015 um bessere Bedingungen für Hobby- und Profischrauber kämpfen. Sie fordern zum Beispiel ein reparaturfreundliches Produktdesign. Also keine fest verbauten Akkus und Einzelteile, sondern eine modulare Bauweise.

Und damit nicht genug: «Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen muss besser werden», sagt Christine Ax, Sprecherin des Runden Tischs. «Denn deren Preis macht Reparaturen sehr unattraktiv.» Hinzu kommen Forderungen wie ein besserer Zugang zu Diagnoseprogrammen für die Fehlersuche, zu Software-Updates oder allgemein zu Geräteinfos.

Freiwillig würden sich die Hersteller darauf aber nicht einlassen, so Ax: «Die tun alles, um entscheiden zu können, wer reparieren darf.» Der Runde Tisch Reparatur sieht deshalb den Gesetzgeber am Zug. Der soll zum Beispiel über das Kartellrecht dafür sorgen, dass freie Werkstätten Reparaturen zu vernünftigen Preisen anbieten können, genau wie in der Autoindustrie also. «Da ist das deutlich besser geregelt», sagt Ax. «Aber da mussten die Unternehmen auch gesetzlich dazu gezwungen werden.»

Wer die Hersteller und ihre Verbände darauf anspricht, stößt auf Schweigen – und auf Widerstand. In den USA zum Beispiel, in der Vereine wie «The Repair Coalition» ebenfalls um ein Recht auf Reparatur kämpfen, wehren sich die großen Technikkonzerne mit Händen und Füßen gegen entsprechende Gesetze, berichtet das Onlinemagazin «Motherboard». Öffentlich darüber sprechen möchte aber kaum jemand.

Dabei gäbe es durchaus Argumente dafür, etwa den Zugriff auf die Software eines Geräts zu beschränken. Das zeigt die ewige Diskussion um den sogenannten Jailbreak beim iPhone oder den Root-Zugriff auf Android-Geräte. Denn einerseits haben Verbraucher damit mehr Möglichkeiten. Andererseits können sie aber auch mehr kaputt machen, etwa durch das versehentliche Herunterladen von Schadsoftware.

Christine Ax hält das für ein Scheinargument und verweist zum Beispiel auf Open-Source-Software, die Verbrauchern viele Freiheiten lässt, ohne dabei zum Sicherheitsalptraum zu werden. «Natürlich muss man bei der Reparatur kompetent und achtsam sein», sagt sie. «Aber wenn es den Herstellern wirklich auf Sicherheit ankommt, können sie das auch anderweitig unterstützen.»

Geplante Obsoleszenz und die Lust auf Neues

Ein häufiger Vorwurf von Umweltschützern: Hersteller lassen Geräte absichtlich kaputt gehen. Geplante Obsoleszenz ist der Fachausdruck dafür. Beweise dafür gibt es aber nicht. Die Wahrheit ist wohl komplexer, wie eine Studie des Umweltbundesamtes am Beispiel Fernseher zeigt: So ist die durchschnittliche Nutzungsdauer seit dem Technologiewechsel vom Röhren- zum Flat-TV zwar deutlich gesunken, von etwa zwölf auf vier bis sechs Jahre.

Doch der Grund für den Neukauf ist nur in einem Viertel der Fälle ein reparaturbedürftiger Defekt. Viel öfter kaufen Verbraucher einen neuen Fernseher, weil er einfach besser ist. Schuld am Reparaturmangel sind also nicht nur widerwillige Hersteller, sondern auch die Kunden selbst. «Natürlich müssen da alle mitmachen», sagt auch Christine Ax – Hersteller und Verbraucher.

Fotocredits: Florian Schuh
(dpa/tmn)

(dpa)

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