Für smarte Geräte haftet oft niemand
Berlin – Digitale Sprachassistenten, Saugroboter oder andere Smart-Home-Anwendungen werden immer beliebter. 31 Prozent der Bundesbürger hatten im vergangenen Jahr laut Bitkom mindestens eine Smart-Home-Anwendung installiert. Besonders beliebt sind intelligente Lampen und Leuchten sowie smarte Heizkörperthermostate.
Doch wenn durch die vermeintlich intelligenten Geräte ein Schaden entsteht, stehen Verbraucher oft alleine da. Das liegt an dem in Deutschland geltenden Produkthaftungsgesetz, das auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1985 beruht. «Es gibt hier grundlegende Probleme mit dem Fehlerbegriff», sagt Florian Stößel vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Damit das Gesetz greift, muss nämlich ausdrücklich ein Fehler beim Produkt vorliegen. In der Praxis funktioniert das bei Smart-Home-Geräten schlecht. Zum einen fällt Software nicht eindeutig unter den Produkt-Begriff des Gesetzes, zum anderen können Verbraucher selbst mögliche Mängel nicht erkennen.
Stößel erklärt das anhand eines Beispiels: Wer eine Käsereibe kaufe, könne selbst prüfen, ob sie in Ordnung ist. Wer ein Smartlock – also einem Schließsystem – erwerben möchte, könne das nicht. «Das gilt selbst bei Experten mit der nötigen Expertise.» Denn für die Prüfung nötige Informationen halten die Hersteller zumeist unter Verschluss.
Sollte durch ein solches Schloss – etwa bei einem Einbruch mit Diebstahl – Schaden entstehen, sei es deshalb extrem schwierig, den Anbieter zur Verantwortung zu ziehen. «In der Praxis funktioniert das nicht», meint der Verbraucherschützer. So gingen potenzielle Haftungsansprüche verloren.
Der VZBV fordert deshalb, dass nicht mehr die Verbraucher Fehler in dem Produkt nachweisen müssen. Stattdessen sollen die Anbieter zur Verantwortung gezogen werden: Sie müssten dann nachweisen, dass ein Produkt verwendet werden kann, ohne dass ein Schaden entsteht.
Die EU-Kommission ist bereits seit einiger Zeit dabei, die betreffende Produktlinie zu überarbeiten. «Da ist Bewegung in der Sache, aber auch noch viel zu tun», meint Stößel. Denn selbst wenn die Haftungsansprüche bestehen, muss der Händler auch greifbar sein.
Bei Waren, die etwa über einen Online-Marktplatz bestellt wurden und nicht aus der EU kommen, sei das oft nicht der Fall. Stößel sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht: «Online-Marktplätze müssen zur Verantwortung gezogen werden.» Möglich wäre das etwa durch eine gesamtschuldnerische Haftung des Online-Marktes.
Die Stiftung Warentest testet immer wieder Smart-Home-Produkte. Grundsätzlich könne man Szenarien durchspielen, was im Falle eines Hacks oder eines Produktfehlers schlimmstenfalls passieren kann, meint Projektleiter Benjamin Barkmeyer.
Gefahren sieht er vor allem an anderer Stelle: «Was ist, wenn ein Anbieter insolvent ist, aufgekauft wird oder einfach nur den Produktsupport nach ein paar Jahren einstellt?», fragt Barkmeyer. Dann stünden Verbraucher mitunter mit einem funktionslosen Gerät da.
Schützen können sich Käufer von Smart-Home-Geräten nur begrenzt vor solchen Schäden. «Einen vollumfassenden Schutz gibt es nicht», meint Barkmeyer. Schäden könne aber vorgebeugt werden. «Verbraucher sollten darauf achten, dass die Komponenten, die sie nutzen möchten, grundsätzlich auch ohne eine Internetverbindung zurechtkommen.»
So könne der Betrieb der Smart-Home-Produkte etwa bei Internetausfall oder Serverproblemen gewährleistet werden. Barkmeyer rät, auch Stromausfälle bei der Planung des vernetzten Heims zu bedenken.
Die Sicherheit eines Produktes hängt auch stark mit der Verfügbarkeit von Updates zusammen. Ob Anbieter zuverlässig und langfristig Updates liefern, die Smart-Home-Produkte sicher und funktionstüchtig halten, könnten Verbraucher laut Barkmeyer aber nicht erkennen.
«Als Faustregel lässt sich sagen: Wenn der Anbieter transparent kommuniziert, wie lange er Updates bereitstellt, ist das ein erstes gutes Zeichen. Garantien darauf geben jedoch die Wenigsten», weiß Barkmeyer. An dieser Stelle sei etwa die Politik gefordert.
Wer Smart-Home-Geräte unterschiedlicher Anbieter nutzt, dem können durch Updates aber auch Nachteile entstehen, schildert Barkmeyer: «Dann gibt es ein Update bei einem dieser vernetzten Geräte und plötzlich funktionieren die komplizierten Regelkreise, die Sie eingerichtet haben, nicht mehr so wie Sie eigentlich wollten. Das ist dann natürlich ärgerlich.»
Was tun im Schadensfall?
Wem ein Schaden durch ein unsicheres Smart-Produkt entstanden ist, der soll sich an jeweiligen Anbieter oder Hersteller wenden, rät Thomas Kriesel vom Bitkom. «Sollte im Einzelfall durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden entstanden sein, werden die Unternehmen diesen Schaden ersetzen, soweit sie für die Entstehung des Schadens rechtlich verantwortlich sind.»
Vielfach seien Unternehmen auch bereit, Schäden aus Kulanz zu regulieren, ohne dass ihre rechtliche Verantwortung nachgewiesen wurde. Kriesel betont jedoch, dass Smart-Home-Produkte generell über einen hohen Sicherheitsstandard verfügten. «Die Hersteller arbeiten stets mit Hochdruck daran, Sicherheitslücken durch neue Schadsoftware schnellstmöglich zu schließen.»
Fotocredits: Zacharie Scheurer,Espen Eichhöfer,Bitkom,Gert Baumbach,Florian Schuh
(dpa/tmn)