Megaupload – Videoportal geht offline
Kim Schmitz und Megaupload sind vom Netz. Seit dem 19. Januar ist einer der drei Bekanntesten Sharehoster vom Netz gegangen. Wie geht es weiter? Werden die restlichen Filehoster ebenso bald aussterben?
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Dass Internetpiraterie verboten ist, weiß jeder und trotzdem tun es viele. Um etwas dagegen zu unternehmen hat das FBI diesmal an der Quelle zugeschlagen und einen der drei Bekanntesten Dienste den Gar ausgemacht. Viele kleinere Sharehoster reagierten panisch und schalteten ihre Dienste aus eigener Hand ab. Schon 2011 wurde das beliebte Portal Kino.to abgeschaltet. Nun folgte Megaupload.
Megaupload Ltd
Megaupload war als Internet-Firma mit dem Sitz in Hong Kong gemeldet. Die Seite selbst zählte zu den 100 meist Besuchtesten Internetseiten der Welt. Mit dem Dienst der Seite konnte man kostenlos Filme schauen. Premiumnutzer, welche an Megaupload Geld zahlten, konnten sogar Filme runterladen und hatten keine Wartezeiten. Der Gründer war Kim Schmitz, welcher nun am 19. Januar mit seiner Belegschaft vorläufig festgenommen und unter Anklage gestellt wurde. Die Internetseite ist seit dem vom Netz. Megavideos, welcher ein Unterdienst von Megaupload war, wurde auch von Kino.to und seinem Nachfolger verwendet.
Reaktionen anderer Sharehoster
Unmittelbar nach der Schließung Megauploads begannen andere Hoster Konsequenzen zu ziehen und erlaubten den Nutzern nur noch selbst hochgeladene Dateien wieder zu downloaden. Einige weitere ermöglichten es nicht mehr Nutzern mit amerikanischer Ip-Adresse auf ihre Seiten zuzugreifen. Es wird jedoch wohl für diese nicht funktionieren sich von jeglicher Rechtssprechung zu entziehen. Zu dem haben kleinere Sharehoster ihren Dienst völlig abgeschaltet.
Aufatmen für die Film- und Musikindustrie
Die Musik- und Filmbranche wird langsam aufatmen können, denn mit der Zeit wird es wohl immer schwieriger werden, Filme online zu illegal zu streamen. Zu dem ist nur noch eine Frage der Zeit bis alle Filehoster vom Netz gehen oder gegangen werden. Megaupload und Kino.to sind die ersten Beispiele und so werden sicherlich noch einige folgen.
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