Schluss machen mit dem Festnetzanbieter

By on 21. März 2019

Berlin – Anbieter für Internet und Telefonie im Festnetz gibt es viele, auch an Tarifen und Angeboten mangelt es nicht. Trotzdem sind viele Verbraucher jahrelang demselben Unternehmen treu und scheuen einen Wechsel – obwohl sie dadurch oft viel Geld sparen könnten.

Voraussetzung ist, dass man etwas Zeit in die Recherche investiert. «Kunden können so den Anbieter auswählen, dessen Angebot ihren Wünschen am ehesten entspricht. Je mehr Verbraucher die Möglichkeit eines Wechsels nutzen, desto stärker kommt es zu Wettbewerb im Markt», sagt ein Sprecher der Bundesnetzagentur.

Günstiger und schneller soll es sein

Wenn nicht gerade schlechter Service oder dauernde Ausfälle den Kunden wegtreiben, spielen meist zwei Faktoren eine Rolle beim Wechsel des Festanbieters: der Preis und schnelleres Internet. «Vielleicht hat der bisherige Anbieter am eigenen Anschluss nicht die technisch maximal mögliche Surfgeschwindigkeit geboten. Ein alternativer Anbieter kann aber eine höhere Surfgeschwindigkeit bieten. Dann kann ein Wechsel ratsam sein», sagt Alexander Kuch vom Telekommunikationsportal «Teltarif.de».

Ein anderer Wechselgrund kann eine höhere Geschwindigkeit in Verbindung mit einer anderen Technologie sein – denn es gibt nicht nur DSL: Manche Kabel-Anbieter bieten etwa Geschwindigkeiten von 200 Megabit pro Sekunde (MBit/s) und mehr. Zudem gibt es lokale Netzbetreiber, die Glasfaseranschlüsse mit Gigabit-Geschwindigkeit (1000 MBit/s) ins Haus legen.

Wann lohnt sich ein Wechsel?

Vom Wechsel um jeden Preis rät Kuch allerdings ab: «Ein Wechsel ist dann nicht ratsam, wenn man mit dem Service des bisherigen Anbieters zufrieden ist und der neue Anbieter für dieselbe Technik oder dieselbe Internetgeschwindigkeit lediglich zwei bis drei Euro weniger Grundgebühr verlangt.»

Um einen etwaigen Wechsel zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen, müssen die Anbieter ihren Kunden Informationen wie das Datum des Vertragsbeginns, den Zeitpunkt, zu dem die Mindestvertragslaufzeit nach aktuellem Stand endet, oder die Kündigungsfrist zur Verfügung stellen, informiert der
Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Der Einfachheit halber müssen all diese Informationen zum Beispiel auf jeder Rechnung vermerkt sein.

Die für den Anwender wichtigste Angabe unter den Vertragsmodalitäten ist der letzte Kalendertag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern. Auch sollte man beachten, dass die Kündigung nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit – meist 12 oder 24 Monate – möglich ist, erklärt der vzbv. Dabei dürfe die Kündigungsfrist höchstens drei Monate betragen.

Wer nimmt den Wechsel vor?

Im Zuge des Wechsels stellt sich auch die Frage, wer beim alten Anbieter kündigt: der Verbraucher selbst oder der neue Provider? «Am besten kündigt der neue Anbieter beim alten Provider und regelt mit ihm die Übernahme des Anschlusses und die Portierung der Rufnummern», erklärt Alexander Kuch. Probleme könnten entstehen, wenn jemand zuvor schon selbst beim alten Anbieter gekündigt und zum Beispiel den Portierungsantrag vergessen hat. Dann könne es passieren, «dass der Wechsel fehlschlägt oder die Nummern nicht portiert werden können. In diesem Fall werden vom neuen Anbieter dann neue Rufnummern zugeteilt», erläutert Kuch.

Auf der anderen Seite muss kein Wechsler befürchten, plötzlich ohne Telefon und Internet dazustehen. «Scheitert die Überleitung binnen eines Kalendertages, muss der Altanbieter seinen Kunden wieder mit einem Telefon- beziehungsweise Internetanschluss versorgen», erklärt der vzbv. Und bis der Wechsel klappt, fällt über das Vertragsende hinaus nur noch die Hälfte der ursprünglichen Grundkosten an. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde das Scheitern nachweislich selbst zu vertreten hat.

Wollen Verbraucher ihre alte Rufnummer mitnehmen, müssen sie dies dem neuen Provider mitteilen. Das geschieht meist bei der Bestellung des Anschlusses. So eine Mitteilung kann aber auch nachgereicht werden. «Der neue Anbieter stimmt dann die Mitnahme der Rufnummer mit dem alten Anbieter ab. Beim Anbieterwechsel wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag geschaltet wird», erklärt der Bundesnetzagentur-Sprecher.

Fallstrick und Kostenfaktor Rufnummernmitnahme

Eine Mitnahme der Festnetz-Rufnummer ist nur möglich, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind, erklärt die Bundesnetzagentur. Kunden, die wechseln möchten, sollten deshalb vor der Kündigung ihres Vertrages beim alten Anbieter ihre Daten prüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen.

Nutzer müssen zudem zusätzliche Kosten einplanen, wenn sie ihre Rufnummer behalten möchten. Der alte Anbieter darf ziehenden Kunden den Aufwand in Rechnung stellen, der ihm durch die sogenannte Portierung der Rufnummer zum neuen Anbieter entsteht.

Aktuell verlangen viele Anbieter für die Portierung noch einmalig bis zu knapp 30 Euro. Allerdings geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass sich der Preis in Zukunft verringern wird.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

(dpa)

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