So kann man E-Mail-Tracking verhindern

By on 12. Juli 2019

Berlin – Ob jemand eine E-Mail geöffnet hat, können etwa Unternehmen oder Werber ganz einfach mit sogenannten Tracking-Pixeln nachvollziehen. Das geht unabhängig davon, ob gegebenenfalls eine Lesebestätigungs-Funktion aktiviert ist oder nicht.

Technisch handelt es sich bei den Pixeln um kleinste, quasi unsichtbare Grafikdateien. Angeboten wird die Mail-Nachverfolgung per Tracking-Pixel von zahllosen Dienstleistern für jedermann. Wer sich dagegen schützen möchte, muss das automatische Nachladen von Bildern in E-Mails deaktivieren – eine Einstellung, die etwa viele Webmail-Dienste nicht anbieten.

Es kann aber auch sein, dass der E-Mail-Provider das Nachladen von Grafiken und Bildern ohnehin standardmäßig blockiert, oder dass er Tracking-Pixel gezielt ausfiltert. Freie Einstellmöglichkeiten, was das Blockieren des automatischen Herunterladens von Bildern angeht, hat der Nutzer meist bei E-Mail-Anwendungen für Mobilgeräte und Rechner – etwa bei Thunderbird oder Outlook.

Sind Bilder in der Mail zu sehen, obwohl man das Herunterladen blockiert hat, muss das allerdings nicht zwangsläufig bedeuten, dass eine vielleicht getroffene Blockier-Einstellung wirkungslos ist. Grafiken und Bilder können auch in Mails eingebettet werden. Tracking-Pixel sind in diesem Kontext aber nicht zu befürchten, weil diese zwingend vom Server des Tracking-Dienstleisters nachgeladen werden müssen.

Fotocredits: Silas Stein
(dpa/tmn)

(dpa)

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