So verkauft man erfolgreich bei Ebay
Berlin – Jubiläumsaktionen, «Wow»-Angebote des Tages und noch viel mehr: Die Startseite von Ebay erschlägt Käufer nahezu mit Eindrücken und Offerten. Wie kann man sich auf der Auktionsplattform dagegen bloß durchsetzen und als Verkäufer sichtbar werden?
In erster Linie kommt es darauf an, wie gut man seinen Artikel präsentiert – umfangreiche und genaue Angaben sind unverzichtbar. «Vollständige und passende Produktbilder, Beschreibungstexte sowie Produkteigenschaften sind enorm wichtig», zählt Sachbuchautor und E-Commerce-Experte Alexander Steireif auf.
Wichtige Regel: Die Waren-Kategorie bestimmt die Präsentation. Wer Schrauben verkauft, sollte beispielsweise unbedingt auf eine exakte Charakterisierung setzen: Länge, Durchmesser, Profil- und Gewindeart. Werden hingegen Pullover angeboten, kommt es natürlich darauf an, wie er ausschaut. «Im Idealfall ist das Produktbild so gut, dass man fast schon spüren kann, wie weich der Pullover ist», erklärt Steireif.
Katalog erleichtert das Einstellen
Vor einiger Zeit hat der Online-Marktplatz mit dem sogenannten
Ebay-Katalog ein Instrument ins Leben gerufen, das Verkäufern das Einstellen der Produkte erleichtern soll. Hierbei können Nutzer auf schon vorhandene Artikel-Details wie Bild oder Bezeichnung zugreifen. In bestimmten Kategorien ist die Verwendung des Katalogs Pflicht.
Den Zustand des Artikels beschreibt man generell präzise, Mängel nennt man unbedingt. Rechtlich ist zu beachten: Markenrechtlich und urheberrechtlich geschützte Bilder nicht einstellen. Außerdem sollten Käufer lieber keine Produktbeschreibungen anderer Anbieter kopieren.
Wer verschiedene Zahlungsmethoden anbietet oder einen genauen Zeitraum festlegt, wann der Artikel nach Zahlungseingang versendet wird, erhöht seine Verkaufschancen. Auch ein kostenloser Versand und die Möglichkeit der Rücknahme locken Interessenten an.
Mindestpreis schützt vor Verlustgeschäft
Private Nutzer können bei Ebay bis zu 300 Angebote pro Monat gebührenfrei einstellen – es sei denn, es handelt sich um Fahrzeuge, Boote oder Flugzeuge. Optionen wie Untertitel oder das Festlegen eines Mindestpreises kosten aber. Beim Mindestpreis gilt folgende Regelung: Wenn das höchste Gebot am Ende der Auktion unter der vorgegebenen Preisgrenze liegt, wird der Artikel nicht verkauft. Gerade bei sehr wertvoller Ware ist das eine Überlegung wert. Beim Verkauf fällt generell eine Provision von zehn Prozent an. Sie kann laut Ebay maximal 199 Euro hoch sein.
Ist ein Produkt nicht besonders beliebt oder bei zahlreichen Verkäufern in großer Zahl zu haben, kann es schon einmal passieren, dass am Ende der Auktion eine Ware zu einem deutlich geringeren Wert als erwartet versteigert wird. Mit diesem Risiko muss man leben, denn: Sobald ein Gebot abgegeben wurde, kann man sein Angebot nur noch in besonderen Fällen zurücknehmen. Zum Beispiel, wenn der Artikel verloren geht oder zerstört wurde, wie der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt.
Gewährleistung klar ausschließen
Anders als gewerbliche Händler können private Verkäufer die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren für ihre Ware ausschließen, erklären die Verbraucherschützer. Jedoch muss auf einen Privatverkauf klar hingewiesen werden. Fehle dieser Ausschluss im Angebotstext, stehe auch der private Verkäufer zwei Jahre für die Mängelfreiheit eines Artikels gerade, so die Experten.
Ein Augenmerk gilt dem Versand. Denn Verkäufer sind solange für die Ware verantwortlich, bis sie diese an ein Versandunternehmen gegeben haben. Sie sollten den Versand beweisen können, so der vzbv. Mit einem solchen Nachweis in der Hand muss der Artikel bei Verlust oder Beschädigung nicht noch einmal geliefert werden.
Reputation ist wichtig
Neben guten Produktbeschreibungen ist vor allem die Reputation für Ebay-Verkäufer wichtig. Wer viele gute Bewertungen hat, dem vertrauen Käufer eher. Dafür spiele natürlich die Produktqualität eine wichtige Rolle, sagt Steireif. Er empfiehlt aber auch: «Produkte vernünftig verpacken und Kundenanfragen zeitnah beantworten.»
Gut zu wissen: Wenn sich Verkäufer von Negativbeurteilungen benachteiligt fühlen, können sie vom Käufer eine Bearbeitung der Bewertung verlangen – etwa wenn ein Problem gelöst werden konnte.
Fotocredits: Christin Klose,Robert Günther,Robert Günther,Lena Lux Fotografie
(dpa/tmn)