Überblick im Netz behalten und Abzocke vermeiden

By on 1. Oktober 2019

Berlin – Abos sind im Internet einfach abzuschließen – manchmal unfreiwillig einfach. Bei all den Verträgen für Portale, Streaming-Dienste, Online-Magazine und Co. verlieren viele jedoch den Überblick. Sie wundern sich beim Blick auf den Kontoauszug mitunter über bestimmte Beträge, die seit Monaten abgebucht werden.

Besonders versteckte Abo-Verträge und automatische Vertragsverlängerungen können für Überraschungen sorgen. Gut zu wissen: Anbieter dürfen solche Klauseln nicht im Kleingedruckten verstecken. «Wie lange ich den Vertrag schließe, muss direkt bei Vertragsschluss sichtbar sein», erklärt Josephine Frindte von der Verbraucherzentrale Berlin. Bei Handyverträgen sei eine zweijährige Mindestlaufzeit üblich, bei anderen Diensten eine kürzere. Auch die Kosten sollten in den Vertragsdetails vorne stehen.

Die Angaben zur Vertragsverlängerung müssen in den AGB deutlich hervorgehoben sein. «Anbieter dürfen in den Geschäftsbedingungen nicht etwas verstecken, was ich wissen muss», erklärt Horst Leis, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltverein.

Die Experten raten daher, AGB und Vertragsbestimmungen genau zu lesen, bevor man kauft. Frindte: «Die wichtigsten Fragen sind: Wie lange ist die Vertragsdauer, wie lange ist meine Kündigungsfrist, welchen Preis habe ich zu bezahlen und was kaufe ich?»

Apps helfen beim Kündigen von Verträgen

Ein weiteres Problem: Man verliert leicht den Überblick darüber, welches Abo wann zu kündigen ist, bevor es in die Verlängerung geht. Wer einen Vertrag abschließt und weiß, dass der nur für drei Monate benötigt wird, sollte nach dem Abschluss direkt die entsprechende Kündigung schicken, rät Frindte. Viele Dienste schicken auch Erinnerungsmails, bevor ein Vertrag verlängert wird.

Wer keine Abo-Liste führen will, kann mit digitalen Hilfsmitteln den Überblick behalten. Daniel Hüfner von der Fachzeitschrift «t3n» rät zur Nutzung von Vertragskündigungsapps.

Dazu gehören zum Beispiel Apps wie Aboalarm (
iOS/
Android) oder Volders (
iOS/
Android). «Man wird automatisch von der App über das nahe Ende oder die Verlängerung des Vertrages informiert», erklärt Hüfner. Ein weiterer Vorteil sei, dass man Verträge direkt in der App kündigen könne, erklärt Hüfner. Allerdings gegen Gebühr. Die Website
kündigen.de bietet einen ähnlichen kostenpflichtigen Service an.

Kündigung muss dokumentiert sein

Aber auf welchen Weg muss die Kündigung eingereicht werden? «Das steht immer in den AGB», so Hüfner. Allgemein gilt: «Eine Kündigung sollte man auf jeden Fall immer nachweisbar erklären», sagt Frindte. Man müsse beweisen können, dass sie beim Vertragspartner eingegangen sei. «Entweder man kündigt postalisch per Einschreiben, oder per Fax, wenn man eine Faxnummer hat», rät sie.

Bei Verträgen, die online abgeschlossen wurden, gelten unter Umständen Sonderregeln: «Wenn eine E-Mail-Adresse auf der Webseite steht, und die Kommunikation per E-Mail normal ist, dann geht auch eine Kündigung per E-Mail», so Frindte. Bei Angeboten, die per SMS oder Messenger-Chatnachricht abgeschlossen werden, sei die Kündigung über den jeweils gleichen Kanal möglich.

Kann man nur über ein Online-Kontaktformular kündigen, empfiehlt Anwalt Leis, Bildschirmfotos zu machen. Von der Kündigung per Telefon sei abzuraten, da man sie schwer nachweisen könne. «Immer dokumentieren, was Sie getan haben», betont er.

Mit Sperre vor Abo-Fallen schützen

Besonders ärgerlich sind Abo-Fallen, in die Smartphone-Nutzer oft ungewollt tappen. Mitunter reicht hier schon ein Fingertipp auf ein Werbebanner und man schließt ein Abo ab, dass über die Rechnung des Mobilfunkanbieters abgerechnet wird. Nicht selten merkt man das erst nach Monaten. Schutz davor bietet eine Drittanbietersperre, die man sich beim Provider einrichten kann.

Auch sonst ist Vorsicht geboten: Immer wieder berichten Verbraucherschützer über dubiose Online-Shops oder -Portale, wo man mit einer angeblich kostenlosen Registrierung ein kostenpflichtiges Abo abschließt. Wer Rechnungen für ungewollte Bestellungen bekommt, sollte sie nicht zahlen und schriftlich Einspruch erheben, rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

(dpa)

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