UseNeXT erfolgreich von GEMA verklagt
Die Software UseNeXT bietet Anwendern einen kostenpflichtigen Zugang zum schnellen Netzwerk Usenet. Dieses Netzwerk, das zu den Vorläufern des heutigen Internets gehört, ist mittlerweile zu einer Art Tauschbörse mutiert.
Die GEMA hat nun erneut eine einstweilige Verfügung gegen UseNeXT erwirkt. Zuletzt war dies am 18. Januar 2007 geschehen. Die GEMA ist gegen UseNeXT vorgegangen, weil die Software Usenet als Musik-Tauschbörse anpreise, vergleichbar mit Filesharing-Plattformen. Das Usenet dient im Gegensatz zu Peer-to-Peer-Netzwerken in erster Linie als PC-Diskussionsforum. Es können jedoch auch Dateien verschickt werden.
UseNeXT wird vorgeworfen nicht genug getan zu haben
Bei der konkreten Klage durch die GEMA geht es um 100 illegal im Usenet angebotene Werke des GEMA-Repertoires, wie die GEMA in einer Pressemitteilung bekannt gab. UseNeXT wird vorgeworfen, nicht genug dafür getan zu haben, um die damals angepriesene Werbung für die Einsatzmöglichkeit des Usenet als Tauschbörse abzumildern.
GEMA bekam vom Landgericht Hamburg Recht
Nun hat das Landgericht Hamburg der GEMA Recht gegeben. Die GEMA wertet die Entscheidung als erweiterte Haftung für Zugangsvermittler. Laut GEMA reicht demnach eine Abschwächung der Werbung nicht, vielmehr müsse der Zugangsdienst geändert werden, um Rechteinhaber bzw. das Repertoire der GEMA zu schützen (zum Download von UseNeXT siehe hier).